Der Landtagsabgeordnete Stephan Christ aus Cloppenburg begrüßt die Maßnahme
Die Landesregierung hat die Wirtschaftshilfen wegen der durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine verursachten hohen Energiekosten verlängert. Außerdem hat sie den Kreis der Antragsberechtigten erhöht. Darauf weist der Landtagsabgeordnete Stephan Christ von den Grünen hin. Er ist Mitglied des Wirtschaftsausschusses des niedersächsischen Landtags. Christ: „Ab sofort können auch viele Unternehmen und Selbstständige die Förderung beantragen. Außerdem werden auch Unternehmen mit bis zu 1000 Beschäftigten gefördert.“ Die Grenze lag bisher bei 250 Angestellten.
Auch die Bagatellgrenze ist ab sofort gesenkt worden. Die Gesamtausgaben für Energie im ersten Halbjahr 2023 müssen nun mehr als 2.000 Euro über dem doppelten Betrag des Vorjahreszeitraums liegen. In der ersten Förderrunde waren es 3000 Euro gewesen. Gleichzeitig hebt die Landesregierung die Höchstbeträge der Förderung an. Gewerbliche Unternehmen können bis zu zwei Millionen Euro erhalten, Unternehmen aus dem Bereich Fischerei und Aquakultur bis zu 300.000 Euro und land- und forstwirtschaftliche Betriebe bis zu 250.000 Euro. Das sind nach dem Beihilferecht die zulässigen Obergrenzen. Auch die Art der Auszahlung ändert sich: Es wird keine Abschlagzahlungen mehr geben, stattdessen erfolgt nun eine vollständige Auszahlung nach Antragsprüfung.
Stephan Christ begrüßt, dass die Wirtschaftshilfen fortgesetzt werden und angepasst wurden: „Die Regierungskoalition zeigt damit, dass sie Gewerbetreibende, Unternehmen und Selbstständige nicht im Stich lässt, die unter den Folgen des russischen Angriffskrieges leiden.“
Die Förderung für das erste Halbjahr 2023 kann ab sofort bis einschließlich 30. Oktober bei der NBank beantragt werden. Dort gibt es auch weitere Informationen zu dem Programm.