Veröffentlichungspflichtige Angaben

In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen:
- Hans-Joachim Janßen, MdL, Hannover, persönlicher Mitarbeiter,
- Kath. Kirchengemeinde St. Andreas Cloppenburg, Cloppenburg, Kirchenmusiker,
- Viola von Cramon-Taubadel, MdEP, Straßburg, lokaler Assistent (bis Nov. 2021).
Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts:
Landkreis Cloppenburg, Cloppenburg, Mitglied des Kreistages und Vorsitzender der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (bis Dezember 2022).
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages.